Die Ausbildung in der Sanitätsgemeinschaft beginnt zu allererst mit einer Grundausbildung in Erster Hilfe, wie sie z.B. auch für Führerscheine der Klassen C vorgeschrieben ist.
Im laufe der Zeit wird dieser Kurs durch monatliche Treffen und Fortbildungen regelmässig vertieft und die Kenntnisse erweitert. Bei diesen Fortbildungen werden Themen wie einfache anatomische Kenntnisse, Wundversorgung, Wiederbelebung und Umgang mit Absaugpumpe und Beatmungsbeutel sowohl theoretisch als auch praktisch durchgenommen.
Aufbauend auf diese Aus- und Weiterbildungen bekommen die Teilnehmer die Möglichkeit, an einem Einsatzsanitäterlehrgang nach den gemeinsamen Richtlinien der Hilfsorganisationen teilzunehmen, der in unseren Räumlichkeiten und durch autorisierte Ausbilder durchgeführt wird.
Hier enden unsere Möglichkeiten der Ausbildung, was nicht heisst, dass das Erlernte nicht kontinuierlich erweitert und wiederholt wird.
Desweitern besteht natürlich immer die Möglichkeit sich privat weiterzubilden, was auch einige unser Mitglieder immer wieder tun. Dazu müssen sie eine staatlich anerkannte Rettungsschule besuchen. Die Ausbildungen die staatlich geregelt sind und somit an besagten Schulen durchgeführt werden müssen, sind am Ende aufgeführt.
Ziele unserer Ausbildung sind unter anderem:
- Sichere Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Eigenständige Wundversorgung bei kleineren Verletzungen
- Entscheidung treffen ob Rettungsdienst von Nöten
- Psychische Betreuung
- Kontrolle der Vitalparameter unter Verwendung von Medizinischem Gerät
Hans Ehlers
Staatlich geregelte Ausbildungen an Rettungsschulen:
Rettungshelfer:
Die Ausbildung des Rettungshelfers setzt sich in der Regel zusammen aus:
- 160 Stunden theoretischer Ausbildung
- 80 Stunden klinischer Ausbildung
- 80 Stunden Praktikum auf einer Rettungswache
Rettungssanitäter:
Die Ausbildung des Rettungssanitäter setzt sich zusammen aus:
- 160 Stunden theoretischer Ausbildung
- 160 Stunden klinischer Ausbildung
- 160 Stunden Praktikum auf einer Rettungswache
- 40 Stunden Abschlusslehrgang
Rettungsassistent:
Bei der Ausbildung zum Rettungsassistenten handelt es sich um eine reguläre Berufsausbildung von (derzeit noch) zweijähriger Dauer. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung durch die zuständige Bezirksregierung erteilt. Diese Ausbildung stellt die höchste Qualifikationsstufe im Rettungsdienst dar. Aufgrund der zunehmenden Anforderungen an das noch recht junge Berufsbild ist in naher Zukunft mit einer Verlängerung der Ausbildungsdauer auf mindestens 3 Jahre zu rechnen.
Häufig verfügen Rettungsassistenten neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung über zusätzliche Qualifikationen (z.B. Ausbildung zum staatlich anerkannten Desinfektor), zudem stehen ihnen aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung auch erweiterte medizinische Maßnahmen zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- das Anlegen eines periphervenösen Zugangs
- die Infusion kristalloider Infusionslösungen
- die endotracheale Intubation
- die Defibrillation
- die Gabe ausgewählter Medikamente (gegenwärtig: Glyceroltrinitrat / Isosorbiddinitrat, Fenoterol / Salbutamol, Diazepam-Rectiolen, Beclomethason, Adrenalin, Glucose, Prednisolon / Methylprednisolon, Acetylsalicylsäure, Esketamin).
Lehrrettungsassistent:
Lehrrettungsassistenten verfügen über zusätzliche Qualifikationen und sind sowohl als Ausbilder auf Rettungswachen als auch als Dozenten an Berufsfachschulen für Rettungsdienst tätig.